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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Karstadt Chip Drama Teil I


Timo Bakenecker
30.04.2002, 11:06
Hallo,

....jeder hat es wohl mitbekommen, Karstadt verscherbelte gestern bedingt durch einen Fehler, zig tausende Chips....


....hab gerade mal mit jemandem von Karstadt gesprochen, folgende Stellungnahme dazu :

"...karstadt ist gestern bei der Datenübergabe auf die Website Datenbank ein Fehler unterlaufen, fälschlicherweise kostete das Produkt nur 2,18 Euro..."

weiter sagte er ...

" ...Karstadt werde auf keinen Fall die ware zu diesem Preis ausliefern......es habe tausende von Bestellungen gegeben........." ( ich füge hinzu , daß der Mitarbeiter von karstadt sichtlich amüsiert war, über meine Anfrage !!; ich wollte wissen wo man den günstigen Speicher bei kartstadt bekommt ;-)) )

Na , da bin ich ja mal gespannt.....................das wird man sicher auch noch in den Medien hören !!!


Viele Grüße,

Timo


Codeq
30.04.2002, 11:10
naja..
ich will meine 50 Riegel aber haben :D :D :D

bestellung ist zumindest raus... 8)
ma sehn was die mir antworten... wäre nen netter neben erwerb gewesen... :mauer:

hatte sowas schonmal bei nem online shop... beamer und kino anlagen für ein paar euro *g*

:rolleyes:

Timo Bakenecker
30.04.2002, 13:19
......hi

und mußten die das Zeug für den günstigen Kurs abgeben ??

Mein Kollege aus der Finanzabteilung meint, die Chance stehen besser, da wir eine Auftragsbestätigung bekommen haben !!



Tremon

sami
30.04.2002, 13:36
müssen sie wohl ned
ein preis in einem katalog oder einem onlineshop gilt als aufforderung an den kunden, ein angebot zu machen, es ist selbst _kein_ angebot. und die annahme des angebots des kunden von seite des lieferanten ist erst mit der auslieferung gegeben, die auftragsbestätigung ist nur eine bestätigung für den eingang des antrags.
siehe auch: http://www.intern.de/news/2848.html
und http://www.onlinekosten.de/news/artikel.php3?id=8806

pate33
30.04.2002, 13:41
es heisst aber auf der homepage:

ihr bestellung wurde angenommen.

soweit ich informiert bin, bindet das an das kaufrecht. d.h. eigentlich muessten sie liefern.

Philipp
30.04.2002, 13:43
und wenn dann noch die bestätigungs mail kommt, dann habe sie sich schon wieder ein eigentor eingefangen, oder? denn weiter kann man kaum gehen...

pate33
30.04.2002, 16:42
http://www.heise.de/newsticker/data/tol-30.04.02-002/

:)

Philipp
30.04.2002, 16:47
Aus unseren Geschäftsbedingungen geht hervor, dass eine Auftragsannahme erst zu Stande kommt, wenn wir die Ware aussenden.

das wird wohl das Glück der Karstadt AG sein *grml* :mauer:

naja den spass wars wert, ich schätze, dass ich meine 50 Riegel nicht bekommen werde...

Bauchi
30.04.2002, 21:16
mal ganz abgesehen davon ist ein kaufvertrag sowieso anfechtbar wenn ein versehen vorlag ...

§ 119 Abs. 1 2. Alt. BGB Erklärungsirrtum