Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliches bei Embedded System mit Linux
Hi,
im Rahmen eines Projektes möchte ich eine Software entwickeln, welche allerdings ein paar hardwarespezifische Eigenheiten hat. Ziel des Ganzen wird sein, das Produkt als Ganzes (a'la Embedded System) zu vermarkten.
Genauer hatte ich vor, auf diese Maschine ein LFS zu bauen und dort die Software draufzuhauen.
Nun habe ich hier eine Frage: Ist es erlaubt, das Produkt mit einem quasi vorinstallierten Linux-System zu verkaufen? Gilt entsprechend auch für andere GNU Tools wie bspw. fileutils etc.
Danke schonmal.
-Chb
butterkeks
03.06.2008, 23:28
bei meinem Router war eine gedruckte Kopie der GPL dabei... ich denke mal, dass sowas ausreicht. Du musst natürlich auch alle Änderungen an open source Code verfügbar machen
eViL_oNe
04.06.2008, 01:40
free softwre bedeutet auch, dass man die Software beliebig geartet vertreiben (etwa Bundling mit Hardware) kann. Demzufolge spricht nix dagegen, ein System mit installiertem Linux zu verkaufen. Dass man dabei die GPL einhalten muss (etwa Modifikationen an der Software ebenfalls unter diese Lizenz stellt) versteht sich von selbst!
Jan Krüger
04.06.2008, 10:20
Die wichtigste außer den hier schon genannten Bedingungen der GPL ist, dass du auch bei unmodifizierten Programmen den Quellcode verfügbar machen musst, etwa durch Beigabe auf CD oder durch ein schriftliches Angebot, ihn einem Endbenutzer (bei Bedarf gegen Bearbeitungskosten) auf Anfrage zuzuschicken. In der GPL3 haben sich die Bedingungen nochmal etwas geändert (wenn ich mich richtig erinnere, reicht da auch schon ein Downloadlink aus, solange sichergestellt ist, dass der Quellcode dort dauerhaft verfügbar ist).
Felix Kaiser
04.06.2008, 19:18
Mal am Rande: Bei BSD würde sich diese Frage gar nicht erst stellen.
Felix: Stimmt, hast du auch Recht. ;)
Dann danke ich euch mal so weit; hat mein bisheriges Wissen bestätigt. :)
Hi,
im Rahmen eines Projektes möchte ich eine Software entwickeln, welche allerdings ein paar hardwarespezifische Eigenheiten hat. Ziel des Ganzen wird sein, das Produkt als Ganzes (a'la Embedded System) zu vermarkten.
Genauer hatte ich vor, auf diese Maschine ein LFS zu bauen und dort die Software draufzuhauen.
Nun habe ich hier eine Frage: Ist es erlaubt, das Produkt mit einem quasi vorinstallierten Linux-System zu verkaufen? Gilt entsprechend auch für andere GNU Tools wie bspw. fileutils etc.
Es ist erlaubt.
ABER, wie bei allem gibt es ein Aber.
Linux, der Kernel und die GNU Utilities unterliegen der GPL, evtl auch andere Programme des Systems. Du bist verpflichtet, bekanntzugeben, daß Softwareelemente deines Systems unter einer Open Source Lizenz stehen und auf Nachfrage den Sourcecode zum Basissystem bzw. dein Buildsystem zu veröffentlichen. Wenn du Kernelpatches erstellst, ist es gern gesehen, diese Erkenntnisse der Community, speziell der Kernel-Mailingliste mitzuteilen, wenn auch kein Muß.
Deine Veröffentlichung des Systems muß kompilierbar komplett sein, d.h. Kernelpatches oder Treiber müssen im Quelltext vorliegen, oder als linkfähige Objektdatei inkl. der nötigen Header.
Du bist indes *nicht* verpflichtet, deinen selbstgeschrieben Quellcode, also deine intellektuelle Arbeit, zu veröffentlichen und unter eine GPL-artige Opensource-Lizenz zu stellen. Was du mit deinem Code machst, wie du lizensierst, ist deine Sache. Die Veröffentlichungspflicht besteht nur für die GPL-Anteile deiner Arbeit. Die GPL ist gerichtsfest, also ist daran nichts zu rütteln. Diese Erfahrungen mußten u.a. Linksys (jetzt Cisco), Microsoft, Asus, Belkin und andere Hersteller schon machen.
Jan Krüger
05.06.2008, 00:19
Du bist indes *nicht* verpflichtet, deinen selbstgeschrieben Quellcode, also deine intellektuelle Arbeit, zu veröffentlichen und unter eine GPL-artige Opensource-Lizenz zu stellen. Was du mit deinem Code machst, wie du lizensierst, ist deine Sache.
Nicht, wenn die Verwendung des Codes zwingend den Einsatz anderen GPL-Codes erfordert. Laut GPL basiert dein Code dann auf dem GPL-Code und muss folglich auch unter der GPL stehen.
Nicht, wenn die Verwendung des Codes zwingend den Einsatz anderen GPL-Codes erfordert. Laut GPL basiert dein Code dann auf dem GPL-Code und muss folglich auch unter der GPL stehen.
Das trifft nur auf die Teile zu, die direkt vom GPL-Code ableiten (die meinte ich im ersten Abschnitt erschlagen). Selbst erstellter Code, also ein eigenes Programm, das auf einer GNU-Plattform läuft, aber nicht auf anderem GPL-Code basiert, unterliegt damit nicht unbedingt der GPL. Richtig ist, daß Änderungen und Erweiterungen von GPL'ten Code wiederum der GPL unterliegen und veröffentlicht werden müssen.
Viele Libraries unterliegen deshalb nicht der GPL sondern eher der LGPL oder anderen Lizenzen, die das Veröffentlichen des Codes nicht explizit einfordern.
Wenn dein Code zwar auf einer GPL-Plattform läuft, aber nicht selber auf GPL-Code basiert, ist eine Veröffentlichung des Quellcodes nicht notwendig. Ansonsten wäre closed source-Software unter Linux nicht möglich. Und auch unter Linux/Unix gibt es eine Riesenmenge an closed source-Software, z.B. mathematica, maya, solid edge, orcad et al.
Kernelpatches werden voraussichtlich nicht notwendig sein. Im Prinzip benötige ich eine Ausführ-Plattform und nicht viel mehr. Insofern sollte das kein Problem darstellen.
Bei Java lese ich auch gerade, dass ich das mitgeben kann. :)
Ich danke euch. :)
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